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   BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70   

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https://dejure.org/1970,1683
BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70 (https://dejure.org/1970,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1970 - I B 44.70 (https://dejure.org/1970,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1970 - I B 44.70 (https://dejure.org/1970,1683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1971, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1964 - BVerwG VII B 159.63 - (GewArch. 1964, 113 = VerwRspr. 16, 983) ab.
  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Es komme vielmehr allein darauf an, ob der Bewerber einem solchen Ehegatten Einfluß auf die Betriebsführung einräume (ebenso schon BVerwGE 9, 222 [223]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - GewArch. 1962, 101 [102] = JR 1962, 356 = VerwRspr. 14, 218).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 2.66

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung - Berechtigung der Befürchtung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in gewerberechtlichen Entscheidungen schon wiederholt auf den Gesichtspunkt der Resozialisierung, hingewiesen (Urteile vom 29. März 1966 - BVerwG I C 25.65 - [teilweise abgedruckt in GewArch. 1966, 271] und vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - [DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496]).
  • BVerwG, 29.05.1964 - VII B 84.64

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1964 - BVerwG VII B 84.64 - (GewArch. 1964, 206 = VerwRspr. 17, 110) ab, wo zur Versagung der Schankerlaubnis wegen ungünstiger Einflußnahme des Ehegatten auf die Betriebsführung ausgeführt wird, die Gaststättenerlaubnis dürfe einem Bewerber nicht deshalb versagt werden, weil er mit jemand verheiratet sei, den die Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit nicht erteilt werden dürfe.
  • BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61

    Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Es komme vielmehr allein darauf an, ob der Bewerber einem solchen Ehegatten Einfluß auf die Betriebsführung einräume (ebenso schon BVerwGE 9, 222 [223]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 - GewArch. 1962, 101 [102] = JR 1962, 356 = VerwRspr. 14, 218).
  • BVerwG, 22.03.1966 - I C 127.64

    Begründung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit mit einer kriminellen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Diese Rechtsfrage hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 22. März 1966 - BVerwG I C 127.64 - dahin entschieden, daß die Duldung der geschäftlichen Betätigung eines unzuverlässigen Dritten in einem Gewerbebetrieb zwar die Unzuverlässigkeit des diese Tätigkeit duldenden Gewerbetreibenden begründen könne, der Gewerbetreibende jedoch nur dann als unzuverlässig angesehen werden dürfe, wenn festgestellt sei, daß er die Tatsachen, welche die Unzuverlässigkeit des Dritten ergeben, gekannt und trotz dieser Kenntnis ihm weiterhin maßgeblichen Einfluß auf die Geschäftstätigkeit eingeräumt hat.
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 25.65

    Versagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1970 - I B 44.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in gewerberechtlichen Entscheidungen schon wiederholt auf den Gesichtspunkt der Resozialisierung, hingewiesen (Urteile vom 29. März 1966 - BVerwG I C 25.65 - [teilweise abgedruckt in GewArch. 1966, 271] und vom 9. Februar 1967 - BVerwG I C 2.66 - [DVBl. 1967, 382 = DÖV 1967, 496]).
  • VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

    Zudem muss der Gewerbetreibende die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Dritten begründen, kennen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1970 - I B 44.70 -, Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 21).
  • OVG Bremen, 09.10.2012 - 2 B 240/12

    OVG weist Beschwerde des Stubu zurück - bestimmender Einfluss;

    Zudem muss der Gewerbetreibende die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Dritten begründen, kennen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1970 - I B 44.70 -, Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 21).
  • VG Regensburg, 20.04.2020 - RN 5 K 18.484

    Gewerbeuntersagung im Immobilien- und Finanzierungsbereich

    Zudem muss der Gewerbetreibende die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Dritten begründen, kennen (BVerwG, Beschluss vom 16.6. 1970 - I B 44/70, in: Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 21= BeckRS 1970, 31279530).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - RN 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Zudem muss der Gewerbetreibende die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Dritten begründen, kennen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1970 - I B 44.70 -, Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 21).
  • VG Regensburg, 26.11.2015 - 5 K 14.2148

    Entzug der Bewerbeerlaubnis wegen mangelnder Leistungsfähigkeit - keine Annahme

    Zudem muss der Gewerbetreibende die Tatsachen, die die Unzuverlässigkeit des Dritten begründen, kennen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1970 - I B 44.70 -, Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 21).
  • VG Köln, 19.05.2016 - 1 K 65/16

    Untersagung der selbständigen Ausübung eines Schankwirtschaftsgewerbes aufgrund

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.06.1970 - I B 44.70 -.
  • BVerwG, 29.12.1970 - I B 96.70
    Diese Frage wird erst geprüft, nachdem die Revision aus einem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten und von der Beschwerde geltend gemachten Gründe zugelassen worden ist (Beschluß vom 16. Juni 1970 - BVerwG I B 44.70 -).
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